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   OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 VAs 28/00   

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OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 VAs 28/00 (https://dejure.org/2000,8080)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.2000 - 2 VAs 28/00 (https://dejure.org/2000,8080)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 2 VAs 28/00 (https://dejure.org/2000,8080)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückstellung der Vollstreckung; Therapiestätte; Beendigung der Strafvollstreckung; Ausländerabschiebung; Zustimmung der Vollstreckungsbehörde ; Zurückstellungshindernis

  • Judicialis

    AuslG § 64 Abs. 3; ; BtMG § 35; ; StVollstrO § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 64 Abs. 3; BtMG § 35; StVollstrO § 43

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 467
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 10.01.2000 - 3 VAs 41/99

    Betäubungsmittel: Zurückstellung der Strafvollstreckung - Versagung wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 VAs 28/00
    Dies bedeutet, dass die Ausländerbehörde den Antragsteller gem. § 64 Abs. 3 AuslG nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Kleve als insoweit zuständiger Vollstreckungsbehörde abschieben darf (OLG Düsseldorf StV 1999, 444; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 152; zum Begriff des "Einvernehmens" i.S.d. § 64 Abs. 3 AuslG vgl. GK-AuslR Rdnrn. 16 ff. i.V.m. 13; Hailbronner, Ausländerrecht Rdnr. 11; Renner, Ausländerrecht 7. Aufl. Rdnr. 2; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze Rdnrn. 1, 4; jeweils zu § 64 AuslG).

    In eine derartige Abwägung wären - wie bei der nach § 35 BtMG gebotenen Ermessensprüfung - nicht nur ausländerrechtliche Belange (vgl. hierzu insbesondere OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 152), sondern auch Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes im Hinblick auf die bislang - mangels gegenteiliger Anhaltspunkte beanstandungsfrei - verlaufene Zurückstellung einzustellen.

  • OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 1 Ws 207/99

    D (A), Straftäter, Drogendelikte, Jugendstrafe, Strafrecht, Strafaussetzung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 VAs 28/00
    Nach ganz überwiegender, auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung kommt eine Zurückstellung nach § 35 BtMG dann nicht in Betracht, wenn gegen den Verurteilten eine bestandskräftige Abschiebungsverfügung vorliegt oder zumindest mit dem Vollzug einer solchen zu rechnen ist (vgl. nur Körner, BtMG 4. Aufl. § 35 Rdnr. 58; OLG Hamm NStZ 1999, 591; OLG Stuttgart Die Justiz 1998, 571 = StV 1998, 671 und Die Justiz 1999, 404; Senatsbeschluss vom 5. März 1998 - 2 VAs 43/97; a.A. OLG Düsseldorf StV 1999, 444 jedenfalls in einem Fall, in dem sich die Vollstreckungsbehörde für eine Zurückstellung ausgesprochen hatte).

    Dies bedeutet, dass die Ausländerbehörde den Antragsteller gem. § 64 Abs. 3 AuslG nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Kleve als insoweit zuständiger Vollstreckungsbehörde abschieben darf (OLG Düsseldorf StV 1999, 444; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 152; zum Begriff des "Einvernehmens" i.S.d. § 64 Abs. 3 AuslG vgl. GK-AuslR Rdnrn. 16 ff. i.V.m. 13; Hailbronner, Ausländerrecht Rdnr. 11; Renner, Ausländerrecht 7. Aufl. Rdnr. 2; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze Rdnrn. 1, 4; jeweils zu § 64 AuslG).

  • OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 8/99

    Zurückstellung einer Strafvollstreckung zum Zwecke einer stationären

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 VAs 28/00
    Nach ganz überwiegender, auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung kommt eine Zurückstellung nach § 35 BtMG dann nicht in Betracht, wenn gegen den Verurteilten eine bestandskräftige Abschiebungsverfügung vorliegt oder zumindest mit dem Vollzug einer solchen zu rechnen ist (vgl. nur Körner, BtMG 4. Aufl. § 35 Rdnr. 58; OLG Hamm NStZ 1999, 591; OLG Stuttgart Die Justiz 1998, 571 = StV 1998, 671 und Die Justiz 1999, 404; Senatsbeschluss vom 5. März 1998 - 2 VAs 43/97; a.A. OLG Düsseldorf StV 1999, 444 jedenfalls in einem Fall, in dem sich die Vollstreckungsbehörde für eine Zurückstellung ausgesprochen hatte).
  • OLG Stuttgart, 24.06.1998 - 4 VAs 16/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 VAs 28/00
    Nach ganz überwiegender, auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung kommt eine Zurückstellung nach § 35 BtMG dann nicht in Betracht, wenn gegen den Verurteilten eine bestandskräftige Abschiebungsverfügung vorliegt oder zumindest mit dem Vollzug einer solchen zu rechnen ist (vgl. nur Körner, BtMG 4. Aufl. § 35 Rdnr. 58; OLG Hamm NStZ 1999, 591; OLG Stuttgart Die Justiz 1998, 571 = StV 1998, 671 und Die Justiz 1999, 404; Senatsbeschluss vom 5. März 1998 - 2 VAs 43/97; a.A. OLG Düsseldorf StV 1999, 444 jedenfalls in einem Fall, in dem sich die Vollstreckungsbehörde für eine Zurückstellung ausgesprochen hatte).
  • OLG Zweibrücken, 30.12.2002 - 3 W 242/02

    Anordnung von Abschiebungshaft: Zulässigkeitsprüfung während eines laufenden

    Das Erfordernis, das Einvernehmen der zuständigen Staatsanwaltschaft herbeizuführen, entfällt jedenfalls nicht vor dem rechtskräftigen Abschluss des strafprozessualen Erkenntnisverfahrens (so OLG Düsseldorf - 3. Zivilsenat - InfAuslR 1995, 207; Peglau ZAR 2002, 242, 243; weitergehend BayObLG, jew. aaO, OLG Düsseldorf - 26. Zivilsenat - FGPrax 2001, 130 und OLG Karlsruhe StV 2001, 467, die auf den Zeitpunkt der Erledigung des staatlichen Strafanspruchs, etwa durch Beendigung der Strafvollstreckung, abstellen).
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